NIS2-Check · kostenlos
NIS2: Sind wir betroffen?
Zehn Fragen zu Tätigkeit und Größe, drei Minuten, ein Ergebnis mit Quelle im Gesetz. Sie sehen es ohne Anmeldung. Der Check ist eine Orientierung nach § 28 BSI-Gesetz, keine Rechtsauskunft.
Bieten Sie anderen entgeltlich Waren oder Dienstleistungen an?Das Gesetz gilt für Einrichtungen, die am Markt tätig sind. Behörden und öffentliche Verwaltung bewertet dieser Check nicht.
Betreiben Sie eine kritische Anlage (KRITIS)?Zum Beispiel ein Kraftwerk, ein Krankenhaus oder Wasserwerk oberhalb der gesetzlichen Schwellenwerte. Betreiber kritischer Anlagen gelten immer als besonders wichtig.
Ist diese Tätigkeit im Verhältnis zu Ihrem gesamten Geschäft nur eine unbedeutende Nebentätigkeit?Eine vernachlässigbare Nebentätigkeit kann unberücksichtigt bleiben (§ 28 Abs. 3 BSIG).
Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen?Vollzeitäquivalente, inklusive verbundener Unternehmen.
Wie hoch ist Ihr Jahresumsatz?
Wie hoch ist Ihre Jahresbilanzsumme?
Gehört Ihr Unternehmen zu einem Konzern oder hat es verbundene Unternehmen?Beteiligungen ab 25 % zählen in der Regel dazu (EU-Empfehlung 2003/361/EG).
Haben Sie eine Cyber-Versicherung?Diese Angabe verändert das Ergebnis nicht. Sie hilft uns bei der passenden Empfehlung.
Häufige Fragen zum NIS2-Check
Wer ist von NIS2 in Deutschland betroffen?
Betroffen sind besonders wichtige und wichtige Einrichtungen nach § 28 BSIG. Es kommt auf die Einrichtungsart (Anlagen 1 und 2 des BSI-Gesetzes) und die Größe an: Für wichtige Einrichtungen reichen mindestens 50 Mitarbeiter oder Umsatz und Bilanzsumme von jeweils über 10 Mio. €, für besonders wichtige Einrichtungen in Anlage 1 mindestens 250 Mitarbeiter oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme. Das BSI schätzt rund 29.500 betroffene Einrichtungen. Betreiber kritischer Anlagen und einige Einrichtungsarten gelten unabhängig von der Größe.
Wie verlässlich ist das Ergebnis des Checks?
Der Check wendet den Gesetzestext auf Ihre Angaben an und nennt den Paragrafen. Er ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft, und rechtlich nicht bindend. Bei Grenzfällen, Konzernstrukturen oder gemischten Tätigkeiten lautet das Ergebnis bewusst „unklar“.
Was ist der Unterschied zur Betroffenheitsprüfung des BSI?
Das BSI bietet eine eigene anonyme Betroffenheitsprüfung an, ebenfalls nur als Orientierungshilfe. Unser Check erklärt die Begründung ausführlicher, nennt die Normen und zeigt, was für Ihre Cyber-Versicherung und die Haftung der Geschäftsleitung folgt. Wir verlinken die BSI-Prüfung im Ergebnis zur Gegenprobe.
Was bedeutet „vermutlich betroffen“?
Nach Ihren Angaben würde Ihr Unternehmen unter § 28 BSIG fallen. Ob das tatsächlich so ist, hängt von Details ab, etwa der Zuordnung Ihrer Tätigkeit, vernachlässigbaren Nebentätigkeiten oder verbundenen Unternehmen. Eine verbindliche Mitteilung der Betroffenheit gibt das BSI im Einzelfall nicht.
Muss ich mich beim BSI registrieren?
Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen sich spätestens drei Monate, nachdem sie als solche gelten, beim BSI registrieren (§ 33 BSIG). Wer seit dem Inkrafttreten am 6. Dezember 2025 betroffen ist, musste das bis zum 6. März 2026 tun.
Hilft eine Cyber-Versicherung bei NIS2?
Eine Cyber-Versicherung ersetzt keine Maßnahmen, kann aber Kosten eines Vorfalls absichern. Ob Ihre Police zu Ihrer Lage passt, prüfen wir in der Cyber-Police-Prüfung. Bußgelder sind in der Regel nicht versicherbar. Die Haftung der Geschäftsleitung (§ 38 BSIG) betrifft eher eine D&O-Versicherung.
Kostet der Check etwas?
Nein. Der Check ist kostenlos, das Ergebnis sehen Sie ohne Anmeldung. Kontaktdaten geben Sie nur an, wenn Sie eine Anfrage senden möchten.
Hinweis: Der Check ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Er entsteht regelbasiert, ohne KI. Rechtsgrundlage: BSI-Gesetz (BGBl. 2025 I Nr. 301), geprüft am 02.11.2026.
Mehr zu den Pflichten: NIS2 & Compliance im Überblick.
