Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 26. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Bedingungen gelten für alle kostenpflichtigen Leistungen, die über cyberpolicen.com gebucht werden: die Prüfung einer bestehenden Cyber-Versicherungspolice („Police-Prüfung“), die Dauerüberwachung einer geprüften Police und die Pakete für Versicherungsmakler. Anbieter ist die iSurance Finanz- und Versicherungsvermittlungs UG (haftungsbeschränkt), Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln („CyberShield“, „wir“). CyberShield ist eine Marke des Anbieters. Alle weiteren Angaben stehen im Impressum, E-Mail: info@cyberpolicen.com.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer sind Kundinnen und Kunden, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Verbraucher (§ 13 BGB) können die Leistungen nicht buchen. Mit der Buchung bestätigen Sie ausdrücklich, dass Sie als Unternehmer handeln. Makler sind Unternehmer, die gewerblich als Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler tätig sind. Die Makler-Pakete richten sich ausschließlich an Makler.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Die Leistungen sind eigenständige Dienstleistungen zum vor der Buchung genannten Preis. Sie sind keine Versicherungsvermittlung, und für sie erhalten wir keine Courtage. Einen Versicherungsvertrag vermitteln wir nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen, auf Grundlage eines gesonderten Maklervertrags. Die Angaben nach § 15 VersVermV stehen in der Erstinformation.
§ 2 Police-Prüfung
(1) Wir bewerten eine bestehende Cyber-Versicherungspolice fachlich anhand der Unterlagen, die Sie bereitstellen, und Ihrer Angaben. Das Ergebnis ist ein schriftlicher Bericht im Kundenportal und per E-Mail.
(2) Die Prüfung ist KI-gestützt. Mehrere von uns geschulte KI-Modelle (Anthropic, OpenAI, Mistral (EU)) werten die Unterlagen aus und gleichen ihre Einschätzungen ab. Weichen sie voneinander ab oder fehlen wichtige Angaben, prüft ein Cyber-Berater des Anbieters den Bericht vor der Auslieferung. In den übrigen Fällen wird der Bericht ohne persönliche Prüfung durch einen Berater ausgeliefert. Näheres steht im KI-Hinweis nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung in Ihrem Bericht und im Portal.
(3) Der Prüfumfang richtet sich nach der Leistungsbeschreibung, die bei der Buchung angezeigt wird. Den Bericht erhalten Sie in der Regel innerhalb von 5 Werktagen, nachdem die Unterlagen vollständig vorliegen. Eine verbindliche Lieferfrist vereinbaren wir damit nicht.
(4) Der Bericht ist eine fachliche Bewertung Ihrer Vertragsunterlagen. Er ist keine Rechtsberatung und keine Haftungsfreistellung, und er trifft keine verbindliche Aussage darüber, ob der Versicherer im Einzelfall leistet. Die IT des Kunden prüfen wir nicht. Welche Schlüsse Sie aus dem Bericht ziehen, entscheiden Sie selbst und auf eigene Verantwortung.
§ 3 Dauerüberwachung
(1) Sie können die Dauerüberwachung für eine Police buchen, deren Police-Prüfung abgeschlossen ist.
(2) Während der Laufzeit gleichen wir das freigegebene Prüfergebnis alle 3 Monate mit neuen Entwicklungen ab, die wir geprüft und freigegeben haben (etwa NIS2, Rechtsprechung, Bedrohungs- und Marktlage). Ergibt sich daraus Handlungsbedarf, informieren wir Sie per E-Mail und im Kundenportal. Dazu kommen ein Jahres-Check, der frühzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist Ihrer Police abfragt, was sich bei Ihnen verändert hat, und eine Neuprüfung der Police je Vertragsjahr.
(3) Nicht geschuldet sind ein Abgleich außerhalb des vereinbarten Rhythmus, ein Abgleich mit den Bedingungsänderungen des einzelnen Versicherers (diesen Abgleich leistet nur die jährliche Neuprüfung) und eine Prüfung Ihrer IT oder Ihres IT-Sicherheitszustands. Die Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; die Entscheidung und die Verantwortung bleiben bei Ihnen.
§ 4 Vertragsschluss, Preise und Zahlung
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Sie buchen über Ihr Kundenkonto: Konto anlegen, Leistung buchen und bezahlen, Unterlagen hochladen. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs und der Zahlung geben Sie ein Angebot ab, das wir durch die Bereitstellung der Leistung oder eine Bestätigung per E-Mail annehmen. Vor dem Absenden können Sie Ihre Angaben im Bestellvorgang prüfen und korrigieren.
(2) Es gelten die bei der Buchung angezeigten Preise. Zum Zeitpunkt dieser Fassung sind das:
- Einzelfall: 49 €
- Starter · 10 Prüfungen: 399 €
- Pro · 25 Prüfungen: 799 €
- Bestand · 50 Prüfungen: 1.399 €
- Pro · 25 Prüfungen · White-Label: 1.039 €
- Bestand · 50 Prüfungen · White-Label: 1.819 €
- Monitoring · 10 Policen/J (99 €/Police): 990 € / Jahr
- Monitoring · 25 Policen/J (89 €/Police): 2.225 € / Jahr
- Monitoring · 50 Policen/J (79 €/Police): 3.950 € / Jahr
Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Die Umsatzsteuer wird im Bestellvorgang bzw. auf der Rechnung ausgewiesen. Bei der Police-Prüfung richtet sich der Preis nach der Unternehmensgröße; die Staffel sehen Sie vor der Buchung.
(3) Die Zahlung ist im Voraus fällig und läuft über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die Dauerüberwachung wird jährlich im Voraus berechnet. Die Rechnung erhalten Sie elektronisch.
§ 5 Widerruf
(1) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hat jemand den Vertrag entgegen seiner Bestätigung als Verbraucher geschlossen, gilt für ihn die Widerrufsbelehrung mit dem Muster-Widerrufsformular.
(2) Ein Widerruf berührt bestehende Versicherungsverträge des Kunden nicht.
§ 6 Mitwirkung des Kunden
(1) Sie stellen vollständige und lesbare Vertragsunterlagen bereit, vor allem die aktuelle Police mit Nachträgen und das Bedingungswerk, möglichst als PDF, und machen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Für die Dauerüberwachung teilen Sie die Hauptfälligkeit der Police mit und beantworten den Jahres-Check.
(2) Der Bericht beruht auf Ihren Unterlagen und Angaben. Wir müssen sie nicht auf Richtigkeit prüfen. Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Für Fehler im Bericht, die auf unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen oder Angaben beruhen, haften wir nicht.
(3) Sie sichern zu, dass Sie die Unterlagen weitergeben dürfen. Das gilt besonders für personenbezogene Daten Dritter in den Unterlagen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung der Dauerüberwachung
(1) Die Dauerüberwachung läuft ein Jahr ab Buchung. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird.
(2) Sie können die Dauerüberwachung jederzeit kündigen: im Kundenportal bei der jeweiligen Prüfung („Überwachung kündigen“), ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen oder in Textform an info@cyberpolicen.com. Die Kündigung wird zum Ende des bezahlten Jahres wirksam; bis dahin läuft die Überwachung weiter. Der Preis für das laufende Jahr wird nicht anteilig erstattet. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
§ 8 Maklermandat und Erstattung
(1) Ob Sie uns ein Maklermandat für Ihre Cyber-Versicherung erteilen, entscheiden Sie frei. Die Police-Prüfung hängt nicht davon ab. Das Maklermandat beruht auf einem gesonderten Maklervertrag.
(2) Erteilen Sie das Maklermandat, laden Sie den unterschriebenen Maklervertrag im Kundenportal hoch und bestätigen wir den Vertrag, erstatten wir den Preis der Police-Prüfung. Danach prüfen und besprechen wir den Bericht persönlich mit Ihnen. Pro Fall wird höchstens einmal erstattet. Die Erstattung gilt nur für den Preis der Police-Prüfung, nicht für die Dauerüberwachung.
§ 9 Pakete für Versicherungsmakler
(1) Makler können Police-Prüfungen für Policen ihrer Mandanten einzeln oder als Paket buchen und die Dauerüberwachung als Kontingent. Jede Prüfung eines Pakets gilt für eine Police. Es gelten die bei der Buchung angezeigten Preise (siehe § 4 Abs. 2). White-Label-Pakete haben einen Aufpreis; dabei erscheinen Logo, Farben und Briefkopf des Maklers auf Bericht und Bericht-Mail. Der Hinweis auf die KI-gestützte Prüfung bleibt stehen.
(2) Der Bericht geht an den Makler. An den Mandanten gelangt er nur, wenn der Makler ihn ausdrücklich freigibt; die Freigabe wird im Portal protokolliert. Wir kontaktieren die Mandanten des Maklers nicht direkt. Die Beratungsverantwortung gegenüber dem Mandanten bleibt beim Makler; der Bericht ist eine fachliche Grundlage für dessen Beratung.
(3) Für die personenbezogenen Daten seiner Mandanten ist der Makler Verantwortlicher. Wir verarbeiten sie als Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines Vertrags nach Art. 28 DSGVO. Der Makler stellt sicher, dass er die Daten übermitteln darf.
(4) Widerrufsrecht (§ 5) und Erstattung bei Maklermandat (§ 8) gelten für Makler nicht.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine Pflicht verletzen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Wir haften nicht dafür, wie ein Versicherer über Deckung und Leistung entscheidet, und nicht für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage des Berichts treffen. § 6 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 11 KI-Einsatz, Unterlagen und Datenschutz
(1) Namen, Firmenbezeichnungen und weitere Fallangaben werden vor der Übermittlung an die KI-Anbieter pseudonymisiert und vor jedem Versand automatisch auf Klardaten nachgeprüft. Die KI-Anbieter (Anthropic und OpenAI in den USA, Mistral AI in der EU) verarbeiten die Daten als Auftragsverarbeiter. Ihre Unterlagen werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
(2) Hochgeladene Unterlagen speichern wir auf Servern in Deutschland. Bei einer Einzelprüfung löschen wir sie 60 Tage nach Übermittlung des Berichts, bei einer Dauerüberwachung 60 Tage nach Vertragsende, auf Anfrage früher. Bericht und Kundenkonto bleiben bestehen. Beauftragen Sie uns mit Ihrer Betreuung (Maklervertrag), bewahren wir die Unterlagen für die gesetzliche Dauer auf.
(3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Köln.
(3) Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit diese Bedingungen nichts anderes bestimmen. Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
