Warum ist der Schutz vor Cyberangriffen unverzichtbar?
Cyberangriffe gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Anders als bei einem Feuer- oder Einbruchschaden ist der Schaden hier oft unsichtbar, verzögert und mehrdimensional — er trifft Daten, Betrieb, Haftung und Reputation zugleich. Eine Cyber-Versicherung bündelt den finanziellen Schutz gegen genau diese Folgen.
Welche Arten von Cyberangriffen werden abgedeckt?
Marktübliche Cyber-Policen decken in der Regel folgende Angriffsarten ab:
- Ransomware — Verschlüsselung und Erpressung.
- Phishing und Social Engineering — Täuschung von Mitarbeitern.
- Hacking und unbefugter Zugriff auf Systeme.
- Datenpannen und Datendiebstahl (mit DSGVO-Folgen).
- DDoS-Angriffe, die Systeme lahmlegen.
- Insider-Bedrohungen durch eigene Mitarbeiter (je nach Baustein).
Was wird typischerweise NICHT abgedeckt?
Häufige Ausschlüsse sind: bereits vor Vertragsbeginn bekannte Vorfälle, Schäden durch grob fahrlässig verletzte IT-Sicherheits-Obliegenheiten, Kriegs- und staatlich zurechenbare Angriffe (je nach Klausel) sowie rein technische Erneuerungskosten ohne Schadenbezug. Diese Grenzen unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern.
Wie unterscheiden sich die Deckungsumfänge?
Zwei Policen mit gleichem Namen können völlig unterschiedliche Bausteine enthalten. Unterschiede zeigen sich vor allem bei Betriebsunterbrechung, Lösegeld, Assistance-Leistungen und der Behandlung von NIS2-Obliegenheiten. Wer nur auf die Deckungssumme schaut, übersieht die eigentlich entscheidenden Klauseln.
Warum ist ein Spezialmakler beim Vergleich entscheidend?
Cyber ist eine junge, komplexe Sparte mit schnell wechselnden Bedingungen. Ein unabhängiger Spezialmakler kennt die Fallstricke der Bedingungswerke und vergleicht sie marktweit — statt nur ein Produkt zu verkaufen. Bestehende Policen prüfen wir zusätzlich mit einer KI-gestützten, berater-freigegebenen Analyse.
Häufige Fragen
Deckt eine Cyber-Versicherung auch DSGVO-Bußgelder ab?
Das hängt vom Vertrag und der Rechtslage ab. Viele Policen decken die Kosten der DSGVO-Bewältigung (Benachrichtigung, Rechtsberatung, Forensik); die Versicherbarkeit von Bußgeldern selbst ist rechtlich begrenzt und je Anbieter unterschiedlich geregelt.
Sind Angriffe durch eigene Mitarbeiter versichert?
Insider-Bedrohungen können abgedeckt sein, sind aber oft ein eigener Baustein oder an Bedingungen geknüpft. Für vorsätzlichen Betrug durch Mitarbeiter ergänzt häufig eine Vertrauensschadenversicherung die Cyber-Police.
Wie finde ich heraus, was meine Police wirklich abdeckt?
Am schnellsten über eine unabhängige Prüfung des Bedingungswerks. CyberShield analysiert bestehende Cyber-Policen mit einer eigenen KI-Engine und einem Cyber-Berater und zeigt Ihnen Lücken konkret mit Fundstelle auf.