Seriöse Cyber-Beratung erkennen: Erlaubnis nach § 34d GewO, Vermittlerregister, Vergütung, Unabhängigkeit und Prüfpunkte bei Cyber-Versicherungen.
Woran erkenne ich eine seriöse Cyber-Beratung?
Eine seriöse Cyber-Beratung erkennen Sie an einer Erlaubnis nach § 34d GewO mit Eintrag im Vermittlerregister, an offener Vergütung und daran, dass sie zuerst Ihre IT und Ihre Policen prüft, bevor sie Tarife empfiehlt. Wer „garantiert versicherbar“ verspricht oder zum schnellen Abschluss drängt, ist ein Warnsignal. Prüfen Sie den Registereintrag selbst.
Erlaubnis und Registereintrag prüfen
Wer Versicherungen gewerbsmäßig vermittelt, braucht nach § 34d Abs. 1 GewO eine Erlaubnis der IHK. Zusätzlich muss sich der Vermittler ins Vermittlerregister eintragen lassen. Im Vermittlerregister der DIHK kann jeder prüfen, ob und in welcher Rolle ein Vermittler eingetragen ist. Die Registernummer unseres Rechtsträgers, der iSurance Finanz- und Versicherungsvermittlungs UG (haftungsbeschränkt), lautet D-FRY2-GTB6R-98.
Beim ersten Geschäftskontakt muss ein Vermittler Ihnen nach § 15 VersVermV bestimmte Angaben mitteilen, darunter seinen Namen und seine Anschrift, ob er als Makler, Vertreter oder Berater tätig ist und wie sich der Registereintrag prüfen lässt, die Art seiner Vergütung (Provision in der Prämie, Zahlung durch den Kunden oder andere Zuwendungen) und die Anschrift der Schlichtungsstelle. Diese Erstinformation sollten Sie vor einem Auftrag lesen.
Vergütung und Unabhängigkeit
Ein Versicherungsmakler wird in der Regel über die Courtage vergütet, die im Beitrag des Versicherers enthalten ist. Ein Versicherungsberater darf sich dagegen nach § 34d Abs. 2 GewO nur vom Auftraggeber vergüten lassen. Ein Makler ist nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden und muss seinem Rat nach § 60 VVG grundsätzlich eine hinreichende Zahl von Angeboten zugrunde legen. Den Unterschied zwischen Beratung und Direktabschluss erklärt der Beitrag Maklergestützte Cyberberatung gegen Direktabschluss.
Woran Sie bei Cyber-Versicherungen besonders achten
- Der Berater erklärt, welche Angaben zur IT-Sicherheit im Antrag abgefragt werden und welche Folgen falsche Angaben haben können.
- Er nennt Ausschlüsse und Obliegenheiten, etwa Datensicherung, Updates und Mehr-Faktor-Anmeldung, und was nach einem Vorfall zu tun ist.
- Er prüft Ihre bestehende Police, bevor er eine neue empfiehlt, und sagt offen, wenn die bestehende genügt.
- Er verspricht keine Annahme und keinen Preis, bevor er Ihre Angaben kennt. Ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer annimmt, entscheidet der Versicherer.
- Er sagt, wer im Schadenfall Ihr Ansprechpartner ist.
Einen ersten Überblick über den Stand Ihrer Police bietet die Cyber-Ampel, die Einordnung Ihrer Versicherbarkeit das Radar auf der Seite Cyber-Versicherung.
Wie das bei CyberShield aussieht
CyberShield ist die Cyber-Marke der iSurance Group. Wir sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, im Vermittlerregister unter D-FRY2-GTB6R-98 eingetragen und werden über die Courtage der Versicherer vergütet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben stehen in der Erstinformation, mehr zu uns auf der Seite Über uns. Für ein Gespräch nutzen Sie das Kontaktformular.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Woran erkenne ich eine seriöse Cyber-Beratung?
Eine seriöse Cyber-Beratung erkennen Sie an einer Erlaubnis nach § 34d GewO mit Eintrag im Vermittlerregister, an offener Vergütung und daran, dass sie zuerst Ihre IT und Ihre Policen prüft, bevor sie Tarife empfiehlt. Wer „garantiert versicherbar“ verspricht oder zum schnellen Abschluss drängt, ist ein Warnsignal. Prüfen Sie den Registereintrag selbst.
Wissen Sie, wie das bei CyberShield aussieht?
CyberShield ist die Cyber-Marke der iSurance Group. Wir sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, im Vermittlerregister unter D-FRY2-GTB6R-98 eingetragen und werden über die Courtage der Versicherer vergütet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben stehen in der Erstinformation , mehr zu uns auf der Seite Über uns . Für ein Gespräch nutzen Sie das Kontaktformular .
Was ist wichtig bei „Erlaubnis und Registereintrag prüfen“?
Wer Versicherungen gewerbsmäßig vermittelt, braucht nach § 34d Abs. 1 GewO eine Erlaubnis der IHK. Zusätzlich muss sich der Vermittler ins Vermittlerregister eintragen lassen. Im Vermittlerregister der DIHK kann jeder prüfen, ob und in welcher Rolle ein Vermittler eingetragen ist. Die Registernummer unseres Rechtsträgers, der iSurance Finanz- und Versicherungsvermittlungs UG (haftungsbeschränkt), lautet D-FRY2-GTB6R-98.
Was ist wichtig bei „Vergütung und Unabhängigkeit“?
Ein Versicherungsmakler wird in der Regel über die Courtage vergütet, die im Beitrag des Versicherers enthalten ist. Ein Versicherungsberater darf sich dagegen nach § 34d Abs. 2 GewO nur vom Auftraggeber vergüten lassen. Ein Makler ist nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden und muss seinem Rat nach § 60 VVG grundsätzlich eine hinreichende Zahl von Angeboten zugrunde legen.
Was ist wichtig bei „Woran Sie bei Cyber-Versicherungen besonders achten“?
Einen ersten Überblick über den Stand Ihrer Police bietet die Cyber-Ampel , die Einordnung Ihrer Versicherbarkeit das Radar auf der Seite Cyber-Versicherung .
Freie Cyber-Beratung: unabhängig von einzelnen Versicherern, im Auftrag des Kunden.
Das passt dazu: Cyber-Versicherung vergleichen
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