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Cyberversicherung für die Arztpraxis: Patientendaten, Praxisausfall und Meldepflichten

Kurz gesagt · ca. 2 Min. Lesezeit

Cyberversicherung für Arztpraxen: Was bei Patientendaten, Praxisausfall und Meldepflichten nach DSGVO versichert sein sollte.

Braucht eine Arztpraxis eine Cyberversicherung?

Eine Arztpraxis sollte eine Cyberversicherung ernsthaft prüfen, weil sie Gesundheitsdaten verarbeitet und bei einem Angriff den Praxisbetrieb nicht fortführen kann. Die Police deckt typischerweise Forensik, Wiederherstellung, Meldepflichten und den Ertragsausfall. Eine gesetzliche Pflicht zur Cyberversicherung gibt es für Praxen nicht.

Warum sind Praxen ein attraktives Ziel?

Praxen halten Patientendaten, die besonders geschützt sind, und sind auf laufende IT angewiesen: Terminbuch, Abrechnung, Befunde, Rezepte. Fällt das System aus, steht der Betrieb. Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten.

Welche Meldepflichten gelten nach einem Datenvorfall?

Nach Art. 33 DSGVO ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten in der Regel unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden, wenn sie voraussichtlich zu einem Risiko für Betroffene führt. Bei hohem Risiko müssen nach Art. 34 DSGVO auch die Betroffenen informiert werden. Für die Praxis heißt das: Wer die Meldung selbst stemmen muss, braucht schnell Hilfe, und genau hier setzt der Service einer Cyberpolice an.

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Was sollte die Police für eine Praxis abdecken?

  • Forensik und Krisenhilfe: Wer klärt, was passiert ist, und stellt Systeme wieder her?
  • Kosten für Meldung und Benachrichtigung der Betroffenen sowie Rechtsberatung.
  • Betriebsunterbrechung: Ertragsausfall, wenn die Praxis nicht arbeiten kann.
  • Haftpflichtteil bei Ansprüchen von Patienten wegen verlorener oder offengelegter Daten.
  • Prüfen Sie Ausschlüsse, etwa für fehlende Sicherheitsmaßnahmen oder veraltete Software.

Was fragen Versicherer im Antrag?

Versicherer wollen wissen, ob Datensicherungen regelmäßig und getrennt aufbewahrt werden, ob eine Mehrfaktor-Anmeldung eingesetzt wird und ob Software aktuell gehalten wird. Beantworten Sie den Fragebogen wahrheitsgemäß: Nach § 19 VVG müssen Sie gefragte, für die Entscheidung des Versicherers erhebliche Umstände anzeigen. Ihre IT-Betreuung kann bei den Antworten helfen.

Wie finde ich den Handlungsbedarf bei meiner bestehenden Police?

Mit der Cyber-Ampel sehen Sie, ob eine ältere Police noch passt, und mit der Versicherbarkeits-Prüfung, wie Ihre Branche und IT-Lage aus Sicht der Versicherer aussehen. Einen Überblick zu Pflichten und Kosten geben auch Cyberversicherung: Kosten realistisch einordnen und NIS2-Pflichten.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen
Braucht eine Arztpraxis eine Cyberversicherung?

Eine Arztpraxis sollte eine Cyberversicherung ernsthaft prüfen, weil sie Gesundheitsdaten verarbeitet und bei einem Angriff den Praxisbetrieb nicht fortführen kann. Die Police deckt typischerweise Forensik, Wiederherstellung, Meldepflichten und den Ertragsausfall. Eine gesetzliche Pflicht zur Cyberversicherung gibt es für Praxen nicht.

Warum sind Praxen ein attraktives Ziel?

Praxen halten Patientendaten, die besonders geschützt sind, und sind auf laufende IT angewiesen: Terminbuch, Abrechnung, Befunde, Rezepte. Fällt das System aus, steht der Betrieb. Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten.

Welche Meldepflichten gelten nach einem Datenvorfall?

Nach Art. 33 DSGVO ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten in der Regel unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden, wenn sie voraussichtlich zu einem Risiko für Betroffene führt. Bei hohem Risiko müssen nach Art. 34 DSGVO auch die Betroffenen informiert werden. Für die Praxis heißt das: Wer die Meldung selbst stemmen muss, braucht schnell Hilfe, und genau hier setzt der Service einer Cyberpolice an.

Was fragen Versicherer im Antrag?

Versicherer wollen wissen, ob Datensicherungen regelmäßig und getrennt aufbewahrt werden, ob eine Mehrfaktor-Anmeldung eingesetzt wird und ob Software aktuell gehalten wird. Beantworten Sie den Fragebogen wahrheitsgemäß: Nach § 19 VVG müssen Sie gefragte, für die Entscheidung des Versicherers erhebliche Umstände anzeigen. Ihre IT-Betreuung kann bei den Antworten helfen.

Wie finde ich den Handlungsbedarf bei meiner bestehenden Police?

Mit der Cyber-Ampel sehen Sie, ob eine ältere Police noch passt, und mit der Versicherbarkeits-Prüfung , wie Ihre Branche und IT-Lage aus Sicht der Versicherer aussehen. Einen Überblick zu Pflichten und Kosten geben auch Cyberversicherung: Kosten realistisch einordnen und NIS2-Pflichten . Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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